Freitag 17. Juli 2020
Das Konzil am Wort

"Inter Mirifica" (Artikel 3-4)

 

Aus dem Dekret "Inter Mirifica. Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel"

 

Erstes Kapitel

 

3. Die Katholische Kirche ist von Christus, dem Herrn, gegründet, um allen Menschen das Heil zu bringen, und darum der Verkündigung des Evangeliums unbedingt verpflichtet. Deshalb hält sie es für ihre Pflicht, die Heilsbotschaft auch mit Hilfe der Sozialen Kommunikationsmittel zu verkündigen und Grundsätze über deren richtige Anwendung aufzustellen.

 

Die Kirche hat also ein ursprüngliches Recht darauf, jedes dieser Sozialen Kommunikationsmittel zu benutzen und zu besitzen, soweit es für die christliche Erziehung und ihr Wirken am Heile der Seelen notwendig und nützlich ist. Zum Auftrag der Oberhirten gehört es, die Gläubigen zu lehren und zu leiten, damit sie das Heil und die Vollendung für sich und die ganze Menschheitsfamilie auch mit Hilfe dieser Mittel erstreben.

 

Im übrigen gehört es vor allem zur Aufgabe der Laien, die Sozialen Kommunikationsmittel mit echt humanem und christlichem Geist zu beseelen, um so den großen Erwartungen der Menschheit und dem Plane Gottes voll zu entsprechen.

 

4. Die rechte Benutzung der Sozialen Kommunikationsmittel setzt bei allen, die mit ihnen umgehen, die Kenntnis der Grundsätze sittlicher Wertordnung voraus und die Bereitschaft, sie auch hier zu verwirklichen. Man muß also zunächst auf den Sachverhalt achten, der je nach der Eigengesetzlichkeit jedes einzelnen Mediums mitgeteilt wird; doch zugleich sind auch alle Begleitumstände zu berücksichtigen, wie Absicht, Personen, Ort, Zeit, und all die Dinge, die zur Vollständigkeit der Mitteilung gehören, und was ihren sittlichen Wert verändern oder völlig umkehren kann. Hierzu zählt auch die jedem Sozialen Kommunikationsmittel eigene Wirkungsart, seine Eindruckskraft, die so groß sein kann, daß es den Menschen, insbesondere den unerfahrenen, schwerfällt, sie wahrzunehmen, geistig zu verarbeiten und gegebenenfalls sich ihrer zu erwehren.

 

 

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