Freitag 17. Juli 2020
Das Konzil am Wort

"Inter Mirifica" (Artikel 11-12)

 

Aus dem Dekret "Inter Mirifica. Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel"

 

11. Eine besondere Verantwortung für die Sozialen Kommunikationsmittel tragen die Journalisten, Schriftsteller, Schauspieler, Regisseure, Produzenten, Geldgeber, Verleiher, Theaterleiter, Agenten, Kritiker und überhaupt alle, die irgendwie bei der Produktion und Verbreitung Sozialer Kommunikationsmittel beteiligt sind. Die Größe und der Ernst ihrer Verpflichtungen unter den heutigen gesellschaftlichen Verhältnissen liegen klar auf der Hand. Ihre Information und Einwirkung können dem Menschen Segen oder Fluch bringen.

 

Ihre Aufgabe wird es darum sein, die wirtschaftlichen, politischen und künstlerischen Belange so aufeinander abzustimmen, daß sie dem Gemeinwohl niemals zuwiderlaufen. Um dies wirksamer zu erreichen, empfiehlt es sich, Berufsvereinigungen beizutreten, die ihren Mitgliedern Achtung vor dem Sittengesetz in ihren beruflichen Arbeiten und Pflichten auferlegen - wenn nötig, auch mit Eingehung der gegenseitigen Verpflichtung, festgelegte moralische Richtlinien zu beobachten.

 

Immer aber mögen sie daran denken, daß ein großer Teil der Leser und Zuschauer aus Jugendlichen besteht. Diese brauchen Schriften und Darbietungen mit sauberer Unterhaltung und Anregung zum Guten. Sie sollen auch dafür sorgen, daß Darbietungen religiösen Inhalts ernsten und erfahrenen Bearbeitern anvertraut und mit gebotener Ehrfurcht gestaltet werden.

 

12. Die öffentliche Gewalt hat hier mit Rücksicht auf das Gemeinwohl, dem die Sozialen Kommunikationsmittel zugeordnet sind, besondere Verpflichtungen. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit hat sie die wahre und rechte Freiheit der Information, deren die heutige Gesellschaft zu ihrem Fortschritt bedarf, zu verteidigen und zu schützen, das gilt besonders für die Pressefreiheit. Der öffentlichen Gewalt obliegt auch die Förderung der Religion, der Kultur und der schönen Künste sowie der Schutz der Leser, Zuschauer und Zuhörer im freien Gebrauch ihrer Rechte. Zudem ist es Sache der öffentlichen Hand, solche Unternehmen zu unterstützen, die sonst nicht zu verwirklichen wären, die aber besonders für die Jugend wertvoll sind.

 

Schließlich muß die gleiche öffentliche Gewalt, die kraft ihres Amtes für das Wohl der Bürger Sorge trägt, durch Erlaß und sorgfältige Durchführung von Gesetzen schwere Schäden für die öffentliche Sitte und den Fortschritt der Gesellschaft verhindern, die durch Mißbrauch der Sozialen Kommunikationsmittel entstehen könnten. Die Freiheit der Einzelnen oder gesellschaftlicher Gruppen wird durch diese wache Sorge keineswegs beeinträchtigt, zumal wenn wirksame Vorsichtsmaßnahmen jener fehlen, die beruflich mit diesen Mitteln zu tun haben.

 

Besondere Schutzmaßnahmen müssen getroffen werden, um die Jugendlichen vor Presseerzeugnissen und Darbietungen zu bewahren, die ihrem Alter schädlich sind.

 

 

 

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