"Sacrosanctum Concilium" (Artikel 86-88)
Aus der Konstitution "Sacrosanctum Concilium. Über die heilige Liturgie"
86. Die Priester im heiligen Dienst der Seelsorge werden das Stundenlob mit um so größerem Eifer vollziehen, je lebendiger sie sich bewußt sind, daß sie die Mahnung des heiligen Paulus zu befolgen haben: "Betet ohne Unterlaß" (1 Thess 5,17); denn es ist der Herr allein, welcher der Arbeit, in der sie sich mühen, Wirksamkeit und Gedeihen geben kann, er, der gesagt hat: "Ohne mich könnt ihr nichts tun" (Joh 15,5). Als die Apostel Diakone einsetzten, haben sie darum gesagt: "Wir aber werden uns dem Gebet und dem Dienst des Wortes widmen" (Apg 6,4).
87. Damit aber das Stundengebet sowohl von den Priestern wie auch von den andern Gliedern der Kirche unter den gegebenen Verhältnissen besser und vollkommener verrichtet werde, hat es dem Heiligen Konzil gefallen, in Weiterführung der vom Apostolischen Stuhl glücklich begonnenen Reform im Hinblick auf das Stundengebet nach dem römischen Ritus folgendes zu verfügen.
88. Da die Heiligung des Tages Ziel des Stundengebetes ist, soll die überlieferte Folge der Gebetsstunden so neugeordnet werden, daß die Horen soweit wie möglich ihren zeitgerechten Ansatz wiedererhalten. Dabei soll zugleich den heutigen Lebensverhältnissen Rechnung getragen werden, in denen vor allem jene leben, die apostolisch tätig sind.
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