"Sacrosanctum Concilium" (Artikel 89)
Aus der Konstitution "Sacrosanctum Concilium. Über die heilige Liturgie"
89. Deshalb sollen bei der Reform des Stundengebetes die folgenden Richtlinien eingehalten werden:
a) Die Laudes als Morgengebet und die Vesper als Abendgebet, nach der ehrwürdigen Überlieferung der Gesamtkirche die beiden Angelpunkte des täglichen Stundengebetes, sollen als die vornehmsten Gebetsstunden angesehen und als solche gefeiert werden.
b) Die Komplet soll so eingerichtet werden, daß sie dem Tagesabschluß voll entspricht.
c) Die sogenannte Matutin soll zwar im Chor den Charakter als nächtliches Gotteslob beibehalten, aber so eingerichtet werden, daß sie sinnvoll zu jeder Tageszeit gebetet werden kann. Sie soll aus weniger Psalmen und längeren Lesungen bestehen.
d) Die Prim soll wegfallen.
e) Im Chor sollen die kleinen Horen, Terz, Sext und Non beibehalten werden. Außerhalb des Chores darf man eine davon auswählen, die der betreffenden Tageszeit am besten entspricht.
» | Webtipp |
Sämtliche bisherige "Konzils-Happen" zum Nachlesen | |
Konzils-Dokumente zum Nachlesen |
"Das Konzil am Wort" ist ein besonderes Angebot zur Relecture der Konzilstexte: Tag für Tag und somit Stück für Stück kann man hier die Dokumente - von "Dei Verbum" bis "Inter Mirifica" mit- und nachlesen. "Das Konzil am Wort" ist ein Service von www.jahrdesglaubens.at in Kooperation mit www.erzdioezese-wien.at - dort kann das Service auch als täglicher E-Mail-Dienst abonniert werden.