Freitag 17. Juli 2020
Das Konzil am Wort

"Sacrosanctum Concilium" (Artikel 89)

 

Aus der Konstitution "Sacrosanctum Concilium. Über die heilige Liturgie"

 

89. Deshalb sollen bei der Reform des Stundengebetes die folgenden Richtlinien eingehalten werden:

 

a) Die Laudes als Morgengebet und die Vesper als Abendgebet, nach der ehrwürdigen Überlieferung der Gesamtkirche die beiden Angelpunkte des täglichen Stundengebetes, sollen als die vornehmsten Gebetsstunden angesehen und als solche gefeiert werden.

 

b) Die Komplet soll so eingerichtet werden, daß sie dem Tagesabschluß voll entspricht.

 

c) Die sogenannte Matutin soll zwar im Chor den Charakter als nächtliches Gotteslob beibehalten, aber so eingerichtet werden, daß sie sinnvoll zu jeder Tageszeit gebetet werden kann. Sie soll aus weniger Psalmen und längeren Lesungen bestehen.

 

d) Die Prim soll wegfallen.

 

e) Im Chor sollen die kleinen Horen, Terz, Sext und Non beibehalten werden. Außerhalb des Chores darf man eine davon auswählen, die der betreffenden Tageszeit am besten entspricht.



 

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