Freitag 17. Juli 2020
Das Konzil am Wort

"Gravissimum educationis" (Artikel 10)

 

Aus der Erklärung "Gravissimum educationis. Über die christliche Erziehung"

 

Die Hochschulen

 

10. Gleicherweise widmet die Kirche den Hochschulen, insbesondere den Universitäten und Fakultäten, ihre angelegentliche Sorge. In der Tat ist sie bei denen, die ihr unterstehen, naturgemäß bestrebt, daß die einzelnen Disziplinen mit den ihnen eigenen Prinzipien, mit ihrer eigenen Methode und mit einer der wissenschaftlichen Forschung eigenen Freiheit so gepflegt werden, daß sich in ihnen die Erkenntnisse mehr und mehr vertiefen, die neuen Fragen und Forschungsergebnisse der voranschreitenden Zeit sorgfältige Beachtung finden und so tiefer erfaßt wird, wie Glaube und Vernunft sich in der einen Wahrheit treffen.

 

Dabei dienen die Kirchenlehrer, besonders der heilige Thomas von Aquin, als Vorbilder. So soll gleichsam der christliche Geist bei dem gesamten Bemühen um die Förderung einer höheren Kultur öffentlich, stets und universell präsent sein. Die Studenten dieser Anstalten sollen zu Menschen herangebildet werden, die in ihrer Wissenschaft bestens bewandert, wichtigen Aufgaben im öffentlichen Leben gewachsen und Zeugen des Glaubens in der Welt sind.

 

An katholischen Universitäten, an denen keine theologische Fakultät besteht, werde ein Institut oder ein Lehrstuhl für Theologie unterhalten, an dem Vorlesungen gegeben werden sollen, die auch für Laienhörer geeignet sind. Weil die Wissenschaften hauptsächlich durch Spezialforschungen von hohem wissenschaftlichem Wert weiterentwickelt werden, sollen an den Universitäten und Fakultäten Institute sehr gefördert werden, die in erster Linie der wissenschaftlichen Forschung dienen.

 

Die Heilige Synode empfiehlt sehr die Förderung der in angemessener Weise auf die verschiedenen Teile der Welt verteilten katholischen Universitäten und Fakultäten, jedoch so, daß sie nicht durch ihre Zahl, sondern durch ihre wissenschaftliche Leistung hervortreten. Sie sollen besonders den begabten Studenten offenstehen, auch wenn diese zu den Armen zählen, vor allem aber auch denen, die aus den jungen Völkern stammen.

 

Weil das Schicksal der Gesellschaft und der Kirche selbst mit der Entwicklung der Hochschulstudenten sehr eng verbunden ist, sollen die Oberhirten der Kirche nicht nur für das geistliche Leben der Studenten an katholischen Universitäten Sorge tragen; sie sollen vielmehr, um die geistliche Bildung aller ihrer Söhne besorgt, nach sachdienlichen Beratungen der Bischöfe darauf achten, daß auch an nichtkatholischen Universitäten katholische Studentenheime und Universitätszentren errichtet werden, in denen sorgfältig ausgewählte und vorgebildete Priester, Ordensleute und Laien der studierenden Jugend dauernde geistliche und geistige Hilfe bieten. Besonders begabte Studenten katholischer oder anderer Universitäten, die zur Lehr- und Forschungstätigkeit befähigt erscheinen, sollen mit besonderer Sorgfalt ausgebildet und für die Übernahme des Lehramtes vorbereitet werden.

 

 

 

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