"Ad Gentes" (Artikel 18)
Aus dem Dekret "Ad Gentes. Über die Missionstätigkeit der Kirche"
18. Schon von der Pflanzung der Kirche an soll das Ordensleben eifrig gefördert werden, das nicht nur für die missionarische Tätigkeit wertvolle und unbedingt notwendige Dienste leistet, sondern auch durch die in der Kirche vollzogene, innigere Weihe an Gott lichtvoll das innerste Wesen der christlichen Berufung offenbart und darstellt.
Die religiösen Genossenschaften, die bei der Pflanzung der Kirche mitarbeiten, sollen von den geistlichen Reichtümern ganz durchdrungen sein, die die Ordenstradition der Kirche auszeichnen, und sie dem Geist und der Anlage eines jeden Volkes entsprechend auszudrücken und weiterzugeben suchen. Sie sollen sorgfältig überlegen, wie die Tradition des asketischen und beschaulichen Lebens, deren Keime manchmal alten Kulturen schon vor der Verkündigung des Evangeliums von Gott eingesenkt wurden, in ein christliches Ordensleben aufgenommen werden können.
In den jungen Kirchen sollen verschiedene Formen des Ordenslebens entwickelt werden, um die verschiedenen Aspekte der Sendung Christi und des Lebens der Kirche auszudrücken; sie sollen sich verschiedenen pastoralen Arbeiten widmen und ihre Mitglieder für sie ordnungsgemäß vorbereiten. Doch sollen die Bischöfe in ihrer Konferenz darauf achten, daß nicht Kongregationen mit dem gleichen apostolischen Zweck vervielfacht werden, zum Schaden des Ordenslebens und des Apostolates.
Besondere Erwähnung verdienen die verschiedenen Unternehmungen, die das beschauliche Leben verwurzeln sollen; die einen behalten die wesentlichen Elemente der monastischen Lebensform bei und versuchen, die reiche Tradition ihres Ordens zu verpflanzen. Andere kehren zu den einfacheren Formen des altkirchlichen Mönchswesens zurück. Alle aber sollen sich um eine echte Anpassung an die lokalen Verhältnisse bemühen. Das beschauliche Leben gehört eben zur vollen Anwesenheit der Kirche und muß deshalb überall bei den jungen Kirchen Eingang finden.
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