"Ad Gentes" (Artikel 21)
Aus dem Dekret "Ad Gentes. Über die Missionstätigkeit der Kirche"
21. Die Kirche ist nicht wirklich gegründet, hat noch nicht ihr volles Leben, ist noch nicht ganz das Zeichen Christi unter den Menschen, wenn nicht mit der Hierarchie auch ein wahrer Laienstand da ist und arbeitet; denn das Evangelium kann nicht in Geist, Leben und Arbeit eines Volkes tief Wurzel schlagen ohne die tätige Anwesenheit der Laien. Deshalb muß schon bei der Gründung der Kirche auf die Entwicklung eines reifen christlichen Laienstandes geachtet werden.
Denn die gläubigen Laien gehören gleichzeitig ganz zum Gottesvolk und ganz zur bürgerlichen Gesellschaft: Zu ihrem Volk gehören sie, in dem sie geboren wurden, an dessen Kulturgütern sie durch die Erziehung teilzunehmen begonnen haben, mit dessen Leben sie durch viele gesellschaftliche Bande verbunden sind, an dessen Aufstieg sie durch ihre eigenen Anstrengungen in ihrem Beruf mitarbeiten, dessen Probleme sie als ihre eigenen empfinden und zu lösen suchen. Sie gehören ebenso Christus an, da sie in der Kirche wiedergeboren sind durch Glaube und Taufe, damit sie in der Neuheit des Lebens und Arbeitens Christus zu eigen seien und damit in Christus alles Gott unterworfen werde und endlich Gott sei alles in allem.
Hauptaufgabe der Laien, der Männer und der Frauen, ist das Christuszeugnis, das sie durch Leben und Wort in ihrer Familie, in ihrer Gesellschaftsschicht und im Bereich ihrer Berufsarbeit geben müssen. Denn es muß in ihnen der neue Mensch erscheinen, der nach Gottes Bild in wahrer Gerechtigkeit und Heiligkeit geschaffen ist. Diese Neuheit des Lebens aber müssen sie im Bereich der heimatlichen Gesellschaft und Kultur ausdrücken, den Traditionen des eigenen Volkes entsprechend.
Sie selbst müssen diese Kultur kennen, sie heilen und bewahren, sie müssen sie im Zug der modernen Entwicklung entfalten und endlich in Christus vollenden, so daß der Christusglaube und das Leben der Kirche der Gesellschaft, in der sie leben, nicht mehr äußerlich sei, sondern sie zu durchdringen und zu verwandeln beginne. Ihren Mitbürgern seien sie in aufrichtiger Liebe verbunden, so daß in ihrem Umgang das neue Band der Einheit und der universalen Solidarität sichtbar werde, die aus dem Geheimnis Christi stammt.
Auch sollen sie den Glauben an Christus unter denen verbreiten, mit denen sie durch Bande des täglichen Lebens und des Berufes verbunden sind. Diese Pflicht ist um so dringender, weil die meisten Menschen nur durch benachbarte Laien das Evangelium hören und Christus kennenlernen können. Ja, wo es möglich ist, sollen Laien bereit sein, in noch unmittelbarerer Zusammenarbeit mit der Hierarchie die besondere Sendung zu erfüllen: das Evangelium zu verkünden und christlichen Unterricht zu erteilen, um der werdenden Kirche die Kraft zu vermehren.
Die Diener der Kirche sollen das Apostolat der Laien hoch bewerten. Sie sollen die Laien formen, daß sie sich als Glieder Christi ihrer Verantwortung für alle Menschen bewußt werden; sie sollen ihnen das Geheimnis Christi tief erschließen, sie sollen sie auch in die methodische Arbeit einführen und ihnen in Schwierigkeiten zur Seite stehen, im Geiste der Konstitution über die Kirche und des Dekrets über das Laienapostolat.
Hirten und Laien haben also ihre besonderen Aufgaben und ihre eigene Verantwortung, und so soll die ganze junge Kirche ein einziges Zeugnis Christi geben, lebendig und stark, auf daß sie ein leuchtendes Zeichen des Heils sei, das in Christus zu uns gekommen ist.
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