"Ad Gentes" (Artikel 38)
Aus dem Dekret "Ad Gentes. Über die Missionstätigkeit der Kirche"
38. Alle Bischöfe haben als Glieder des in der Nachfolge des Apostelkollegiums stehenden Episkopates nicht nur für eine bestimmte Diözese, sondern für das Heil der ganzen Welt die Weihe empfangen. Der Auftrag Christi, aller Kreatur das Evangelium zu predigen, gilt mit und unter Petrus zuerst und unmittelbar ihnen. Daraus erwächst jene Gemeinschaft und Zusammenarbeit der Kirchen, die für die Fortführung des Werkes der Evangelisierung heute so notwendig ist. Kraft dieser Gemeinschaft tragen die einzelnen Kirchen auch für alle anderen Sorge, sie erschließen einander ihre Nöte und treten miteinander in Austausch, da ja das Wachstum des Leibes Christi Aufgabe des gesamten Bischofskollegiums ist.
Indem der Bischof in seiner Diözese, mit der er eine Einheit bildet, das Missionswerk anregt, fördert und leitet, läßt er den missionarischen Geist und Eifer des Gottesvolkes gegenwärtig und gleichsam sichtbar werden, so daß die ganze Diözese missionarisch wird.
Aufgabe des Bischofs wird es sein, in seinem Volk, besonders unter den Kranken und Notleidenden, Seelen zu erwecken, die Gott mit bereitem Herzen Gebete und Bußwerke für die Evangelisierung der Welt darbringen; Berufungen von Jugendlichen und Klerikern für die Missionsinstitute bereitwillig zu fördern und es dankbaren Sinnes anzunehmen, wenn Gott einige erwählt, um sie der aktiven Missionsarbeit der Kirche einzugliedern; die Kongregationen diözesanen Rechts zu einem eigenen Beitrag am Missionswerk zu ermuntern und ihnen dabei zu helfen; die Werke der Missionsinstitute, vor allem freilich die Päpstlichen Missionswerke, bei den Gläubigen zu fördern. Letzteren gebührt mit Recht der erste Platz, da sie Mittel darstellen, die Katholiken von Kindheit an mit einer wahrhaft universalen und missionarischen Gesinnung zu erfüllen und zur tatkräftigen Sammlung von Hilfsmitteln zum Wohl aller Missionen gemäß den jeweiligen Bedürfnissen anzueifern.
Weil aber der Bedarf an Arbeitern für den Weinberg des Herrn immer weiter wächst und die Diözesanpriester auch ihrerseits einen immer größeren Anteil an der Evangelisierung der Welt haben möchten, wünscht die Heilige Synode, daß die Bischöfe in Anbetracht des großen Mangels an Priestern, durch den die Evangelisierung vieler Gebiete gehemmt wird, einige ihrer besten Priester, die sich für das Missionswerk anbieten, nach entsprechender Vorbereitung in Diözesen schicken, denen es an Klerus fehlt, wo sie wenigstens für einige Zeit im Geiste des Dienstes das missionarische Amt ausüben mögen.
Damit jedoch die missionarische Tätigkeit der Bischöfe sich wirksamer gestalten könne, ist es angebracht, daß die Bischofskonferenzen sich der Angelegenheiten annehmen, die die geordnete Missionshilfe des eigenen Gebietes betreffen.
Die Bischöfe sollen in ihren Konferenzen handeln über die Priester des Diözesanklerus, die sich der Evangelisierung der Heiden widmen wollen; über den bestimmten Geldbetrag, den eine jede Diözese in entsprechendem Verhältnis zu den eigenen Einkünften jährlich für das Missionswerk abtreten soll; über die verschiedenen direkten Hilfsmaßnahmen zugunsten der Missionen und deren Leitung und Organisation; über die Unterstützung der Missionsinstitute und der Seminare des Diözesanklerus für die Missionen und nötigenfalls deren Gründung; über die Pflege eines engeren Kontaktes zwischen eben diesen Instituten und den Diözesen.
Zu den Aufgaben der Bischofskonferenzen gehört es gleichfalls, Werke einzurichten und zu fördern, in denen jene, die aufgrund von Arbeiten oder zum Zwecke des Studiums aus den Missionsgebieten einreisen, brüderlich Aufnahme finden und angemessene pastorale Betreuung erhalten. Durch sie werden uns die fernen Völker gewissermaßen zu Nachbarn und wird den von alters her christlichen Gemeinschaften die beste Gelegenheit geboten, mit Nationen ins Gespräch zu kommen, die das Evangelium noch nicht vernommen haben, und ihnen in dem ureigenen Dienst der Liebe und des Beistandes das wahre Antlitz Christi zu zeigen.
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