"Optatam totius" (Artikel 18-21)
Aus dem Dekret "Optatam totius. Über die Ausbildung der Priester"
18. Es ist die Aufgabe der Bischöfe, dafür zu sorgen, daß junge Leute, die nach Charakter, Tugend und Begabung geeignet sind, an besondere Institute, Fakultäten oder Universitäten geschickt werden, um so Priester heranzubilden, die in den heiligen Wissenschaften und in anderen wichtigen Wissenszweigen eine gründlichere wissenschaftliche Ausbildung erhalten haben und den verschiedenen Erfordernissen des Apostolats entsprechen können. Ihre geistliche und pastorale Unterweisung darf dabei in keiner Weise vernachlässigt werden, besonders wenn sie noch vor der Priesterweihe stehen.
Kapitel VI: Die Förderung der pastoralen Ausbildung im engeren Sinn
19. Die pastorale Sorge, die die gesamte Erziehung der Alumnen durchdringen soll, fordert auch, daß sie sorgfältig in den für den priesterlichen Dienst charakteristischen Aufgaben ausgebildet werden, vor allem in Katechese und Homiletik, in Liturgie und Sakramentenspendung, in caritativer Arbeit, in der Aufgabe, den Irrenden und Ungläubigen zu Hilfe zu kommen, und in den übrigen pastoralen Pflichten.
Sorgfältig sollen sie in die Kunst der Seelenführung eingeführt werden, damit sie alle Glieder der Kirche in erster Linie zu einem voll bewußten und apostolischen Christenleben und zur Erfüllung ihrer Standespflichten führen können. Mit gleicher Sorgfalt sollen sie lernen, Ordensmänner und Ordensfrauen so zu führen, daß sie ihrer Berufsgnade treu bleiben und im Geist ihres Ordens voranschreiten.
Überhaupt sollen die Eigenschaften der Alumnen ausgebildet werden, die am meisten dem Dialog mit den Menschen dienen: wie die Fähigkeit, anderen zuzuhören und im Geist der Liebe sich seelisch den verschiedenen menschlichen Situationen zu öffnen.
20. Im Gebrauch der pädagogischen, psychologischen und soziologischen Hilfsmittel sollen sie methodisch richtig und den Richtlinien der kirchlichen Autorität entsprechend unterrichtet werden, das apostolische Wirken der Laien anzuregen und zu fördern sowie die verschiedenen und wirkungsvolleren Formen des Apostolats zu pflegen. Durchdrungen von einer wahrhaft katholischen Geisteshaltung, sollen sie immer über die Grenzen der eigenen Diözese, der Nation oder des Ritus zu blicken und für die Bedürfnisse der ganzen Kirche einzustehen lernen, stets bereit, das Evangelium überall zu verkünden.
21. Da die Alumnen die Ausübung des Apostolats nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch erlernen und imstande sein sollen, aus eigener Verantwortung und in Gemeinschaftsarbeit zu handeln, sollen sie schon im Verlauf des Studiums und auch während der Ferien mit der pastoralen Praxis durch geeignete Übungen vertraut werden. Diese müssen je nach dem Alter der Alumnen und den örtlichen Umständen gemäß dem einsichtigen Urteil der Bischöfe methodisch und unter der Führung pastoral erfahrener Männer abgehalten werden. Die entscheidende Kraft der übernatürlichen Hilfen werde dabei immer bedacht.
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