"Perfectae Caritatis" (Artikel 9)
Aus dem Dekret "Perfectae Caritatis. Über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens"
Das monastische und klösterliche Leben
9. Die ehrwürdige Einrichtung des monastischen Lebens, die sich im Laufe vieler Jahrhunderte um Kirche und menschliche Gesellschaft hervorragende Verdienste erworben hat, soll im Osten und Westen in ihrem echten Geist treu bewahrt werden und von Tag zu Tag heller erstrahlen. Vornehmste Aufgabe der Mönche ist der demütig-hohe Dienst vor der göttlichen Majestät innerhalb des klösterlichen Bereichs, ob sie sich nun in Verborgenheit ganz der Gottesverehrung weihen oder nach ihrer Satzung eine apostolische oder caritative Arbeit übernommen haben.
Unter Wahrung ihrer jeweiligen Eigenart sollen sie die alten, dem Wohl des Nächsten dienenden Überlieferungen erneuern und sie den gegenwärtigen Bedürfnissen der Menschen so anpassen, daß ihre Klöster gleichsam Pflanzstätten zur Auferbauung des christlichen Volkes werden. Ebenso sollen jene Orden, die aufgrund ihrer Regel oder ihrer Satzungen die apostolische Tätigkeit eng mit Chordienst und monastischem Brauchtum verbinden, ihre Lebensweise so auf die Erfordernisse ihres Apostolats abstimmen, daß sie ihre Lebensform, die dem besonderen Wohl der Kirche dienen soll, treu bewahren.
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