"Christus Dominus" (Artikel 14)
Aus dem Dekret "Christus Dominus. Über die Hirtenaufgabe der Bischöfe"
14. Die katechetische Unterweisung trachtet danach, daß in den Menschen der Glaube, durch die Lehre erleuchtet, lebendig wird, sich entfaltet und zu Taten führt. Die Bischöfe sollen darüber wachen, daß dieser Unterricht sowohl den Kindern und Heranwachsenden als auch den Jugendlichen und ebenso den Erwachsenen mit Eifer und Sorgfalt erteilt wird; daß bei dieser Unterweisung eine geeignete Ordnung und eine Methode eingehalten werden, die nicht nur dem zu behandelnden Stoff, sondern auch der Eigenart, den Fähigkeiten, dem Alter und den Lebensbedingungen der Zuhörer entsprechen; daß diese Unterweisung auf der Heiligen Schrift, der Überlieferung, der Liturgie, dem Lehramt und dem Leben der Kirche aufbaut.
Ferner mögen sie dafür sorgen, daß die Katecheten für ihre Aufgabe gebührend vorbereitet werden, indem sie die Lehre der Kirche gründlich kennenlernen und auch die psychologischen Gesetze und pädagogischen Fächer theoretisch und praktisch erlernen. Sie seien auch bemüht, daß der Unterricht für erwachsene Katechumenen wieder eingeführt oder besser angepaßt wird.
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