"Christus Dominus" (Artikel 15)
Aus dem Dekret "Christus Dominus. Über die Hirtenaufgabe der Bischöfe"
15. Bei der Erfüllung ihrer Aufgabe zu heiligen sollen die Bischöfe bedenken, daß sie aus den Menschen genommen und für die Menschen bestellt sind in ihren Angelegenheiten bei Gott, um Gaben und Opfer für die Sünden darzubringen. Die Bischöfe erfreuen sich nämlich der Fülle des Weihesakramentes. Von ihnen hängen bei der Ausübung ihrer Gewalt sowohl die Priester ab, die ja, um sorgsame Mitarbeiter des Bischofsstandes zu sein, selbst zu wahren Priestern des Neuen Bundes geweiht sind, als auch die Diakone, die, zum Dienst geweiht, dem Gottesvolk in der Gemeinschaft mit dem Bischof und seinem Presbyterium dienen. Die Bischöfe selbst sind also die hauptsächlichen Ausspender der Geheimnisse Gottes, wie sie auch die Leitung, Förderung und Aufsicht des gesamten liturgischen Lebens in der ihnen anvertrauten Kirche innehaben.
Unablässig sollen sie sich daher bemühen, daß die Gläubigen durch die Eucharistie das österliche Geheimnis tiefer erkennen und leben, so daß sie einen festgefügten Leib in der Einheit der Liebe Christi bilden. "Dem Gebet und dem Dienst am Wort sollen sie obliegen" (Apg 6,4) und sich darum bemühen, daß alle, die ihrer Sorge anvertraut sind, in einmütigem Gebet verharren, durch den Empfang der Sakramente in der Gnade wachsen und dem Herrn treue Zeugen sind.
Als Führer zur Vollkommenheit seien die Bischöfe darauf bedacht, die Heiligkeit der Kleriker, Ordensleute und Laien nach der Berufung eines jeden zu fördern. Dabei seien sie sich freilich bewußt, daß sie gehalten sind, das Beispiel der Heiligkeit in Liebe, Demut und Einfachheit des Lebens zu geben. Die ihnen anvertrauten Kirchen sollen sie so heiligen, daß in ihnen der Sinn für die ganze Kirche Christi voll aufleuchtet. Deswegen sollen sie die Priester- und Ordensberufe soviel wie möglich fördern und dabei den Missionsberufen besondere Sorgfalt widmen.
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