"Christus Dominus" (Artikel 22)
Aus dem Dekret "Christus Dominus. Über die Hirtenaufgabe der Bischöfe"
II. Die Abgrenzung der Diözesen
22. Wenn die Diözese ihr eigentliches Ziel erreichen soll, muß im Gottesvolk, das zur Diözese gehört, das Wesen der Kirche deutlich sichtbar werden; ferner müssen die Bischöfe ihre Hirtenaufgaben in ihnen wirksam erfüllen können; und schließlich muß dem Heil des Gottesvolkes so vollkommen wie nur möglich gedient werden können.
Das erfordert aber sowohl eine entsprechende Abgrenzung der Diözesangebiete als auch eine vernünftige und auf die Bedürfnisse der Seelsorge abgestimmte Verteilung des Klerus und der finanziellen Mittel. Das alles gereicht nicht nur den Klerikern und den Gläubigen, die unmittelbar davon betroffen sind, sondern auch der ganzen katholischen Kirche zum Nutzen.
Was nun die Abgrenzung der Diözesen angeht, so bestimmt die Heilige Synode, soweit das Heil der Seelen es verlangt, möglichst bald mit Umsicht eine entsprechende Überprüfung vorzunehmen. Dabei sollen Diözesen geteilt, abgetrennt oder zusammengelegt, ihre Grenzen geändert oder ein günstigerer Ort für die Bischofssitze bestimmt werden; schließlich sollen sie, besonders wenn es sich um Diözesen handelt, die aus größeren Städten bestehen, eine neue innere Organisation erhalten.
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