"Christus Dominus" (Artikel 28-29)
Aus dem Dekret "Christus Dominus. Über die Hirtenaufgabe der Bischöfe"
3) Der Diözesanklerus
28. Es haben zwar alle Priester, die Diözesan- wie die Ordensgeistlichen, mit dem Bischof an dem einen Priestertum Christi und dessen Ausübung Anteil und werden so zu umsichtigen Mitarbeitern des Bischofsstandes bestellt. In der Ausübung der Seelsorge jedoch nehmen die Diözesanpriester den ersten Platz ein. Sie sind ja einer Teilkirche inkardiniert oder zugewiesen und sollen sich ihrem Dienst ganz widmen, um einen Teil der Herde des Herrn zu weiden. Daher bilden sie ein einziges Presbyterium und eine einzige Familie, deren Vater der Bischof ist. Damit dieser die heiligen Dienste unter seinen Priestern besser und gerechter verteilen kann, muß er bei der Verteilung der Ämter und Benefizien die notwendige Freiheit besitzen; Rechte und Privilegien, die diese Freiheit irgendwie beschränken, werden daher abgeschafft.
Die Beziehungen zwischen dem Bischof und den Diözesanpriestern müssen vor allem auf den Banden der übernatürlichen Liebe aufbauen, und zwar so, daß die Einheit des Willens der Priester mit dem Willen des Bischofs ihre Seelsorgsarbeit fruchtbarer werden läßt. Um den Dienst an den Seelen mehr und mehr zu fördern, möge daher der Bischof die Priester, auch gemeinsam, zu Gesprächen, besonders über Seelsorgsfragen, einladen, nicht nur gelegentlich, sondern wenn möglich auch zu fest bestimmten Zeiten.
Außerdem sollen alle Diözesanpriester untereinander verbunden sein und so von der Sorge um das geistliche Wohl der ganzen Diözese gedrängt werden. Ferner sollen sie bedenken, daß das Vermögen, das sie sich anläßlich des kirchlichen Dienstes erwerben, mit ihrer heiligen Aufgabe zusammenhängt; sie sollen deshalb nach der Anordnung des Bischofs auch die materiellen Werke der Diözese nach Kräften freigiebig unterstützen.
29. Engere Mitarbeiter des Bischofs sind auch jene Priester, denen er eine Seelsorgsaufgabe oder Apostolatswerke überpfarrlicher Art anvertraut, sei es für ein bestimmtes Gebiet der Diözese, sei es für besondere Gruppen der Gläubigen oder für einen eigenen Tätigkeitsbereich. Vortreffliche Hilfe und Unterstützung leisten auch jene Priester, denen der Bischof bestimmte Apostolatsaufgaben entweder in Schulen oder in anderen Einrichtungen oder Vereinen überträgt. Auch die Priester, die überdiözesanen Arbeiten obliegen, üben hervorragende Apostolatswerke aus und werden der besonderen Obhut vor allem desjenigen Bischofs empfohlen, in dessen Diözese sie sich aufhalten.
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