"Christus Dominus" (Artikel 30)
Aus dem Dekret "Christus Dominus. Über die Hirtenaufgabe der Bischöfe"
30. In vorzüglicher Weise sind aber die Pfarrer Mitarbeiter des Bischofs. Ihnen wird als eigentlichen Hirten die Seelsorge in einem bestimmten Teil der Diözese unter der Autorität des Bischofs anvertraut.
1) In dieser Seelsorgsarbeit aber sollen die Pfarrer mit ihren Gehilfen den Dienst des Lehrens, der Heiligung und der Leitung so ausüben, daß die Gläubigen und die Pfarrgemeinden sich wirklich als Glieder sowohl der Diözese wie auch der ganzen Kirche fühlen. Deshalb sollen sie mit den anderen Pfarrern und mit den Priestern, die eine Hirtenaufgabe in ihrem Gebiet erfüllen (wie z. B. die Dekane) oder denen Arbeiten überpfarrlicher Art zugeteilt sind, zusammenarbeiten, damit die Seelsorgsarbeit in der Diözese nicht der Einheit entbehrt und wirksamer wird. Zudem sei die Seelsorge immer von missionarischem Geist beseelt, so daß sie sich in gehöriger Weise auf alle, die in der Pfarrei wohnen, erstreckt. Wenn aber die Pfarrer gewisse Personenkreise nicht erreichen können, sollen sie andere, auch Laien, zu Hilfe rufen, damit sie ihnen im Bereich des Apostolats Beistand leisten. Um aber diese Seelsorge wirksamer werden zu lassen, wird das gemeinschaftliche Leben der Priester, besonders wenn sie der gleichen Pfarrei zugeteilt sind, sehr empfohlen. Es kommt der apostolischen Tätigkeit zugute und bietet den Gläubigen ein Beispiel der Liebe und der Einheit.
2) Ihr Auftrag zur Lehre fordert von den Pfarrern, daß sie allen Gläubigen das Wort Gottes verkündigen, damit diese, in Glaube, Hoffnung und Liebe verwurzelt, in Christus wachsen und die christliche Gemeinde jenes Zeugnis der Liebe gebe, das der Herr anempfohlen hat17. Auch obliegt es den Pfarrern, durch die katechetische Unterweisung die Gläubigen zur vollen, dem jeweiligen Alter angepaßten Kenntnis des Heilsgeheimnisses zu führen. Für diesen Unterricht aber sollen sie nicht nur die Hilfe der Ordensleute erbitten, sondern ebenso die Mitarbeit der Laien, indem sie auch die Bruderschaft von der christlichen Lehre errichten.
Beim Vollzug des Werkes der Heiligung sollen die Pfarrer dafür sorgen, daß die Feier des eucharistischen Opfers Mitte und Höhepunkt des ganzen Lebens der christlichen Gemeinde ist. Ferner sollen sie darauf hinwirken, daß die Gläubigen durch den andächtigen und häufigen Empfang der Sakramente und durch die bewußte und tätige Teilnahme an der Liturgie mit geistlicher Speise genährt werden. Die Pfarrer sollen auch bedenken, daß das Bußsakrament sehr viel dazu beiträgt, das christliche Leben zu fördern.
Deshalb seien sie gerne bereit, die Beichten der Gläubigen zu hören; wenn es nötig ist, sollen sie dazu auch andere Priester beiziehen, die der verschiedenen Sprachen mächtig sind. Bei der Erfüllung der Hirtenpflicht seien die Pfarrer vor allem bemüht, die eigene Herde kennenzulernen. Da sie aber Diener aller Schafe sind, sollen sie das Wachstum des christlichen Lebens sowohl in den einzelnen Gläubigen fördern als auch in den Familien und den Vereinigungen, besonders in jenen, die sich dem Apostolat widmen, und schließlich in der ganzen Pfarrgemeinde. Sie sollen also die Häuser und die Schulen besuchen, wie es die Hirtenaufgabe verlangt, sich eifrig um die Heranwachsenden und die Jugendlichen kümmern, den Armen und Kranken ihre väterliche Liebe schenken und schließlich ihre besondere Sorge den Werktätigen widmen. Auch mögen sie darauf hinwirken, daß die Gläubigen die Werke des Apostolats unterstützen.
3) Die Pfarrvikare vollbringen als Mitarbeiter des Pfarrers täglich eine ausgezeichnete und tatkräftige Leistung für den Seelsorgsdienst, den sie unter der Autorität des Pfarrers verrichten. Deshalb soll zwischen dem Pfarrer und seinen Vikaren ein brüderliches Verhältnis bestehen und immer gegenseitige Liebe und Ehrfurcht herrschen; durch Rat, Hilfe und Beispiel sollen sie einander unterstützen und einmütig und mit gemeinsamem Eifer der Pfarrseelsorge obliegen.
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