Freitag 17. Juli 2020
Das Konzil am Wort

"Orientalium Ecclesiarum" (Artikel 7-8)

 

Aus dem Dekret "Orientalium Ecclesiarum. Über die katholischen Ostkirchen"

 

Die ostkirchlichen Patriarchen

 

7. Seit den ältesten Zeiten besteht in der Kirche die Einrichtung des Patriarchates, die schon von den ersten ökumenischen Konzilien anerkannt worden ist. Als ostkirchlichen Patriarchen bezeichnet man einen Bischof, dem im Rahmen des Rechtes, unbeschadet des Primates des Bischofs von Rom, die Regierungsgewalt über alle Bischöfe, die Metropoliten einbezogen, sowie über den Klerus und das Volk seines Gebietes oder Ritus zukommt. Wo immer ein Oberhirte eines bestimmten Ritus außerhalb des Patriarchatsgebietes eingesetzt wird, bleibt er unter Wahrung der sonstigen kirchenrechtlichen Bestimmungen der Hierarchie seines Patriarchates angegliedert.

 

8. Die ostkirchlichen Patriarchen sind zwar zu verschiedenen Zeiten aufgekommen, aber hinsichtlich ihrer Patriarchenwürde alle gleichen Ranges. Dabei bleibt jedoch der gesetzlich festgelegte Ehrenvortritt gewahrt.

 

 

 

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