Freitag 17. Juli 2020
Das Konzil am Wort

"Inter Mirifica" (Artikel 5-6)

 

Aus dem Dekret "Inter Mirifica. Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel"

 

5. Vor allem sind für den Gebrauch der Sozialen Kommunikationsmittel bei allen Beteiligten klare Gewissensgrundsätze notwendig. Dies gilt besonders für einige gerade in unserer Zeit heftig umstrittene Probleme.

 

Der erste Fragenkreis umfaßt die "Information", das ist das Sammeln und Verbreiten von Nachrichten. Zweifellos ist bei der heutigen Entwicklung der menschlichen Gesellschaft und der immer engeren Verbindung ihrer Mitglieder die Information wertvoll, ja unumgänglich notwendig. Eine öffentliche und rechtzeitige Berichterstattung über Ereignisse und Zusammenhänge gibt jedem einzelnen Menschen eine reichere und umfassendere Kenntnis, so daß jeder einen wirksamen Beitrag zum Gemeinwohl leisten kann und alle beim Ausbau der bürgerlichen Gesellschaft leichter mitwirken können.

 

Es gibt also in der menschlichen Gesellschaft ein Recht auf Information über alle Tatsachen, die den Menschen, als einzelnen oder als Mitgliedern der Gesellschaft, je nach ihrer besonderen Situation zu wissen zukommt. Der richtige Gebrauch des Rechtes fordert aber, daß die Mitteilung inhaltlich stets der Wahrheit entspricht und bei Beachtung der durch Recht und menschliche Rücksichtnahme gezogenen Grenzen vollständig ist. Auch in der Form muß sie ethisch einwandfrei sein, d. h., beim Sammeln und Verbreiten von Nachrichten müssen die ethischen Grundsätze sowie die Rechte und Würde des Menschen beachtet werden; denn nicht alles Wissen bringt Nutzen, "die Liebe aber baut auf" (1 Kor 8,1).

 

6. Eine zweite Frage betrifft die Beziehungen zwischen der "Freiheit der Kunst" und den Normen des Sittengesetzes. Die sich mehrenden Diskussionen darüber beruhen häufig auf falschen Auffassungen von Ethik und Ästhetik. Das Konzil betont darum, daß der Vorrang der objektiven sittlichen Ordnung in allem und für alle gilt. Die Sittenordnung überragt alle übrigen menschlichen Ordnungen, die Kunst nicht ausgenommen, so wertvoll sie auch sein mögen, und bringt sie in das rechte Verhältnis. Allein die sittliche Wertordnung umfaßt die ganze Natur des Menschen, der ein geistbegabtes und zu Höherem berufenes Geschöpf Gottes ist. Wird sie in vollem Umfang getreu beachtet, ist sie für den Menschen der Weg zu seiner Erfüllung und zu seinem Heil.

 

 

 

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