"Inter Mirifica" (Artikel 15-16)
Aus dem Dekret "Inter Mirifica. Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel"
15. Um den dargelegten Erfordernissen gerecht zu werden, ist rechtzeitig für die Ausbildung von Geistlichen, Ordensleuten und Laien zu sorgen. Sie müssen genügend Sachkenntnis besitzen, um diese Mittel für das Apostolat zu gebrauchen.
Insbesondere sollen die Laien eine technische, theoretische und charakterliche Ausbildung erhalten. Die Zahl der Schulen, Fakultäten und Institute, auf denen Journalisten, Autoren für Film, Rundfunk und Fernsehen sowie andere interessierte Personen eine umfassende Ausbildung erhalten können, ist zu vermehren. Eine solche Ausbildung soll von christlichem Geist geprägt sein und insbesondere die Soziallehre der Kirche berücksichtigen. Die Schauspieler sollen Anregung und Hilfe erhalten, um in ihrer Kunst der menschlichen Gesellschaft in rechter Weise zu dienen. Sorgfältig auszubilden sind ferner Kritiker für Literatur, Film, Rundfunk, Fernsehen und andere Gebiete. Sie alle sollen ihr Sachgebiet wirklich beherrschen. Desgleichen sollen sie befähigt und angeregt werden, in ihren Kritiken stets die sittlichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
16. Der rechte Gebrauch der Sozialen Kommunikationsmittel, die sich ja an Menschen verschiedenen Alters und unterschiedlicher Bildung wenden, setzt bei diesen eine eigene Schulung und Übung voraus. Darum sind geeignete Einrichtungen - insbesondere für Jugendliche - in den katholischen Schulen und Hochschulen aller Arten, in Bildungsstätten und den Organisationen des Laienapostolates zu unterstützen, zu vermehren und nach christlichen Grundsätzen zu leiten. Um hier schneller voranzukommen, sollen diese Fragen sowohl im Grundsätzlichen wie in ihrer praktischen Handhabung auch im Religionsunterricht behandelt und erläutert werden.
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