"Inter Mirifica" (Artikel 20-21)
Aus dem Dekret "Inter Mirifica. Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel"
20. Nun aber wird es Sache der Bischöfe sein, den Werken und Unternehmungen dieser Art in den eigenen Diözesen ihre wache Sorge zuzuwenden, sie zu fördern und ihre Tätigkeit zu koordinieren, soweit sie das Apostolat in der Öffentlichkeit betrifft. Auch die von externen Ordensgenossenschaften geleiteten Unternehmungen sind davon nicht ausgenommen.
21. Ein wirksames Apostolat für ein ganzes Land verlangt Einheitlichkeit in der Planung und im Einsatz der Kräfte. Darum bestimmt und ordnet das Konzil an, daß in den einzelnen Ländern eigene Stellen für Presse, Film, Rundfunk und Fernsehen errichtet und mit allen Mitteln unterstützt werden.
Aufgabe dieser nationalen Stellen ist vor allem die Sorge um die Gewissensbildung der Gläubigen beim Gebrauch der Sozialen Kommunikationsmittel; ferner sollen sie das unterstützen und ordnen, was in diesem Bereich von Katholiken unternommen wird.
In jeder Nation soll die Leitung dieser Stellen einer eigenen Bischofskommission oder einem beauftragten Bischof anvertraut werden. In den genannten Stellen sollen auch Laien vertreten sein, die in der katholischen Lehre und in diesen Sachgebieten erfahren sind.
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