"Inter Mirifica" (Artikel 22-23)
Aus dem Dekret "Inter Mirifica. Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel"
22. Die Auswirkung der Sozialen Kommunikationsmittel geht über die Grenzen der Nationen hinaus und macht die Einzelnen gleichsam zu Bürgern der ganzen Menschheit. Darum sollen die nationalen Unternehmungen auch im internationalen Rahmen zusammenarbeiten. Die in Nr.21 genannten Stellen sollen in enger Verbindung mit ihrer jeweiligen internationalen katholischen Vereinigung stehen. Diese internationalen katholischen Verbände aber erhalten ihre Bestätigung ausschließlich vom Apostolischen Stuhl und unterstehen nur diesem.
Schluß
23. Um alle Grundsätze und Weisungen dieses Konzils über die Sozialen Kommunikationsmittel zum Erfolg zu führen, soll im ausdrücklichen Auftrag des Konzils ein Pastoralschreiben herausgegeben werden. Dafür ist die in Nr. 19 genannte Stelle des Apostolischen Stuhls beauftragt, die aus den verschiedenen Nationen Sachverständige hinzuziehen soll.
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