Freitag 17. Juli 2020
Das Konzil am Wort

"Ad Gentes" (Artikel 35-36)

"Da die ganze Kirche missionarisch und das Werk der Evangelisation eine Grundpflicht des Gottesvolkes ist, lädt die Heilige Synode alle zu einer tiefgreifenden, inneren Erneuerung ein, damit sie im lebendigen Bewußtsein der eigenen Verantwortung um die Ausbreitung des Evangeliums ihren Anteil am Missionswerk bei den Völkern übernehmen.

"Ad Gentes" (Artikel 33-34)

"Institute, die in dem gleichen Territorium missionarisch tätig sind, mögen auf Wege und Mittel bedacht sein, ihre Arbeiten zu koordinieren.

"Ad Gentes" (Artikel 30-32)

"Um das Ziel der Missionsarbeit tatsächlich zu erreichen, sollen alle, die im Missionsdienst tätig sind, “ein Herz und eine Seele” (Apg 4,32) sein.

"Ad Gentes" (Artikel 29)

"Da die Sorge für die weltweite Verkündigung des Evangeliums besonders bei der Gemeinschaft der Bischöfe liegt, möge die Bischofssynode oder “der beständige, für die ganze Kirche zuständige Rat der Bischöfe” unter den Obliegenheiten von allgemeiner Bedeutung der missionarischen Tätigkeit als der wichtigsten und heiligsten Aufgabe der Kirche besondere Aufmerksamkeit zuwenden.

"Ad Gentes" (Artikel 27-28)

"Wenn auch dies alles für jeden, der zu den Völkern gesandt wird, unbedingt notwendig ist, kann es doch kaum wirklich von einzelnen erreicht werden.

"Ad Gentes" (Artikel 26)

"Die zu den verschiedenen Völkern ausgesandt werden, sollen “durch die Worte des Glaubens und der guten Lehre zu tüchtigen Dienern Christi herangebildet werden” (1 Tim 4,6).

"Ad Gentes" (Artikel 25)

"Auf seine so hohe Aufgabe muß der künftige Missionar durch eine besondere geistliche und sittliche Formung vorbereitet werden.

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