Freitag 17. Juli 2020
Das Konzil am Wort

"Christus Dominus" (Artikel 26)

"Wenn das Heil der Seelen es erfordert, soll sich der Diözesanbischof nicht sträuben, von der zuständigen Obrigkeit einen oder mehrere Weihbischöfe zu erbitten. Sie werden ohne Recht der Nachfolge für die Diözese bestellt.

"Christus Dominus" (Artikel 25)

"Bei der Leitung der Diözesen werde für den Hirtendienst der Bischöfe in einer Weise Vorsorge getroffen, daß das Wohl der Herde des Herrn immer oberster Grundsatz ist.

"Christus Dominus" (Artikel 24)

"Bei der Umgestaltung oder Neuerrichtung von Diözesen nach Maßgabe der Nr. 22 und 23 empfiehlt es sich, daß die zuständigen Bischofskonferenzen diese Angelegenheit für ihr jeweiliges Gebiet einer Prüfung unterziehen.

"Christus Dominus" (Artikel 23)

"Bei der Überprüfung der Diözesanabgrenzungen soll vor allem die organische Einheit einer jeden Diözese hinsichtlich des Personals, der Ämter und der Einrichtungen sichergestellt werden, damit ein lebensfähiger Organismus entsteht.

"Christus Dominus" (Artikel 22)

"Wenn die Diözese ihr eigentliches Ziel erreichen soll, muß im Gottesvolk, das zur Diözese gehört, das Wesen der Kirche deutlich sichtbar werden.

"Christus Dominus" (Artikel 20-21)

"Das apostolische Amt der Bischöfe ist von Christus dem Herrn eingesetzt und verfolgt ein geistliches und übernatürliches Ziel.

"Christus Dominus" (Artikel 18-19)

"Eine besondere Sorge werde den Gläubigen gewidmet, die wegen ihrer Lebensbedingungen die allgemeine ordentliche Hirtensorge der Pfarrer nicht genügend in Anspruch nehmen können oder sie vollständig entbehren.

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