Freitag 17. Juli 2020
Das Konzil am Wort

"Sacrosanctum Concilium" (Artikel 99-101)

"Da das Stundengebet Stimme der Kirche ist, des ganzen mystischen Leibes, der Gott öffentlich lobt, wird empfohlen, daß die nicht zum Chor verpflichteten Kleriker und besonders die Priester, die zusammenleben oder zusammenkommen, wenigstens einen Teil des Stundengebetes gemeinsam verrichten.

"Sacrosanctum Concilium" (Artikel 96-98)

"Die nicht zum Chor verpflichteten Kleriker sind, soweit sie höhere Weihen empfangen haben, gehalten, täglich gemeinsam oder allein das gesamte Stundengebet nach Maßgabe von Art. 89 zu verrichten.

"Sacrosanctum Concilium" (Artikel 93-95)

"Die Hymnen sollen, soweit es angezeigt erscheint, in ihrer alten Gestalt wiederhergestellt werden; dabei soll beseitigt oder geändert werden, was mythologische Züge an sich trägt oder der christlichen Frömmigkeit weniger entspricht.

"Sacrosanctum Concilium" (Artikel 90-92)

"Bei alledem bleibt das Stundengebet als öffentliches Gebet der Kirche auch Quelle der Frömmigkeit und Nahrung für das persönliche Beten.

"Sacrosanctum Concilium" (Artikel 89)

"Deshalb sollen bei der Reform des Stundengebetes die folgenden Richtlinien eingehalten werden

"Sacrosanctum Concilium" (Artikel 86-88)

"Die Priester im heiligen Dienst der Seelsorge werden das Stundenlob mit um so größerem Eifer vollziehen, je lebendiger sie sich bewußt sind, daß sie die Mahnung des heiligen Paulus zu befolgen haben: "Betet ohne Unterlaß" (1 Thess 5,17).

"Sacrosanctum Concilium" (Artikel 83-85)

"Als der Hohepriester des Neuen und Ewigen Bundes, Christus Jesus, Menschennatur annahm, hat er in die Verbannung dieser Erde jenen Hymnus mitgebracht, der in den himmlischen Wohnungen durch alle Ewigkeit erklingt.

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